Motorschaden - Händlergewährleistung?

Diskutiere Motorschaden - Händlergewährleistung? im Motor Forum im Bereich Technik; sagt mal, wer hat da erfahrung oder ahnung: der motor der supra hat jetzt nach 1 monat den löffel geschmissen. die supra ist gekauft vom händler....

  1. #1 Goorooj, 27.08.2001
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    sagt mal, wer hat da erfahrung oder ahnung:

    der motor der supra hat jetzt nach 1 monat den löffel geschmissen. die supra ist gekauft vom händler. muss der nicht grundsätzlich haften bei so was grobem? und die reperatur bezahlen? oder das auto zurücknehmen? ( obwohl ichs trotzdem irgendwie nicht mehr hergeben will )

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  3. #2 Christian, 27.08.2001
    Christian

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    ich würde sagen JA - hab das damals mit meinem Schätzchen auch durch und Rechtsanwalt eingeschaltet ... der sagte nur: wenn es ein Händler gewesen wäre, dann könnte man das alles arglistige Täuschung deklarieren, weil der müßte soviel Sachverstand haben, daß er keinen Motor mit bestehendem Schaden (so muß es ja sein, sonst wär der nicht nach 1 Monat kaputt) verkauft - also, wenn Du ne Rechtsschutz hast dann ab dafür !

    Gruß Christian

    PS: viel Glück - ich hab damals keinen Pfennig gesehen [​IMG]

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    http://www.mkiii.de

    [​IMG]
     
  4. Hardy

    Hardy Guest

    Für solche Fälle gibt es eine Gebrauchtwagen-Versicherung.
    Unbedingt immer abschließen!


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    <FONT COLOR="Beige">MfG - Mit freundlichen Grüßen
    Asphalt liegt uns zu Füßen denn wir dreh'n auf
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    bevor wir geh'n geh'n wir lieber drauf</FONT c>
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    (der zwar im Technik-Forum postet, aber keine Supra fährt)

    <FONT COLOR="black">Ceterum censeo Wolfsburginem esse delendam.</FONT c>
     
  5. mt2010

    mt2010 Guest

    Das kommt darauf an, ob du von dem Händler eine "Gewährleistung" oder eine "Garantie" gekriegt hast (vertraglich festgelegt). Das muss explizit drinnenstehen, falls er sich wehrt.

    Der unterschied ist nämlich gravierend:
    Eine Gewährleistung heisst, dass der motor zum Zeitpunkt des Kaufs einwandfrei ist, aber alles was danach kommt, geht nur dich was an, den händler aber nicht.
    Eine Garantie (bei Gebrauchtwagen meistens ein halbes Jahr) bedeutet, dass der Händler dafür gradesteht, dass der Motor unter normalen Umständen solange hält und etwaige Reparaturen von ihm durchgeführt oder getragen werden.

    Wenn du keine GARANTIE in deinem Kaufvertrag oder sonstwie schriftlich hast, spar dir den Weg zum Gericht und lern daraus.
    WENN du eine Garantie hast, dann hast du normalerweise kein Problem.
    In meinem Fall hab ich noch 4 oder 5 Monate GARANTIE auf meine E9 (hab sie erst vor kurzem gekauft) und der Keilriemen war im Arsch-> hingefahren, reingeschaut, ausgetauscht, heimgefahren hat nix gekostet.


    Ich hoffe das beste für dich
    servus
    mario

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    Der mit der Si tanzt.
     
  6. Hardy

    Hardy Guest

    Man kann einen Gebrauchtwagen eben nicht 'mal kurz' testen. Um zu wissen, ob der wirklich ok ist, brauch man eine Dauererprobung. Und daher ist diese Gebrauchtwagen-Garantie sehr zu empfehlen.
    Falls ich mir mal eine MK3 kaufe, mach ich das auch. Damit ruiniere ich den Händler [​IMG]


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  7. #6 Alex ST 165, 28.08.2001
    Alex ST 165

    Alex ST 165 Junior Mitglied

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    Also es kommt darauf an ob in Deinem Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen
    ist oder nicht.Ist sie nicht ausgeschlossen must Du dem Händler beweisen das der Motor
    bei (ganz wichtig!!!) FZ-Übergabe schon was
    gehabt hat.Dann besteht nämlich Gewährleistungsanspruch.Die Beweispflicht liegt aber bei Dir.Frag einfach mal den Händler ob er Dir entgegen kommt,aber erst mal auf die freundliche Tour.

    Gruß,
    Alex
     
  8. #7 Goorooj, 28.08.2001
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    also so wie ich das verstanden habe auf einigen uniseiten ( jura doktorarbeiten ) auf denen ich inzwischen war...

    der händler wird vor gericht als fachmann angesehen, der privatverkäufer sowie der privatkäufer als nichtfachmann.
    bei einem schaden, den der händler erkennen hätte können ( oder erkannt hat, aber das tut nichts zur sache ) wird dem händler grundsätzlich ein wissen über diesen schaden unterstellt. ist der schaden nicht im kaufvertrag aufgeführt, wird arglistige täuschung vorausgesetzt, da der nichtfachmann einen solchen schaden nicht erkennen kann und sich auf das wort des händlers verlassen muss.

    das ist übrigens der grund, warum viele händler als privatmann erscheinen wollen.

    soviel zur theorie, jetzt die praxis:
    kann ein fachmann einen lagerschaden im pleuellager frühzeitig erkennen? nach aussage der werkstatt muss da schon länger was im argen gewesen sein.

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  9. #8 MichBeck, 28.08.2001
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    Hi,

    gilt o.g. über Fachmann etc. denn auch für den Zahnriemen? Laut Serviceheft ist der ja bei 110000 dicke fällig. In meinem Fall hat mir das der Händler auch zugesichert (dummerweise nicht schriftlich und auch ohne Zeugen) daß der neu sei. Hab aber später nachgesehen und er war noch uralt!

    Wenn der Händler sich bockig stellt ist das große Problem, ob sich ein Rechsstreit überhaupt lohnt....ohne Versicherung.

    Gruß Michael

    [Dieser Beitrag wurde von MichBeck am 28. August 2001 editiert.]
     
  10. #9 Goorooj, 28.08.2001
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    ein zahnriemen ist ein verschleissteil, weiss nicht wie´s da aussieht.
     
  11. #10 Grizzly, 28.08.2001
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    Hi erstmal,

    ich habe hier einen MKIII mit warscheinlich Pleulalagerschaden : Man hört ! ganz deutlich das da was nicht OK ist ! Der Motor rappelt recht deutlich von unter von der Kurbelwelle her bei höheren Drehzahlen.
    Außerdem kratzt er beim Anlassen kurz bis Öldruck aufgebaut wurde.
    Dieser Schaden ist nach dem Austausch des Kopfes und der ZKD entstanden.
    Ich habe jetzt schon von mehreren Seiten gehört das dieses Phänomen öfter mit anderen Köpfen und neuen ZKD´s auftritt.


    Gruß Grizzly


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  12. #11 Goorooj, 28.08.2001
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    ist pleuellagerschaden irreparabel?

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  13. Andi

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    Das mit dem Pleuelschaden würde
    mich auch intresieren, da bei mir
    im Winter ne Metal ZKD Reinkommt.

    MFG Andi

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    Das einzig wahre : SUPRA MKIII
    ( SUPRA IS NOTHING WITHOUT CONTROLL )
     
  14. #13 Roger MK3, 28.08.2001
    Roger MK3

    Roger MK3 Guest

    Pleuellagerschalen sollten bei aufgeblasenen Motoren bei km-Stand 100.000 gewechselt werden. Ist laut Toyo-Werkstatt eine 800.- DM Reparatur und wird von "unten" gemacht. Also: Lenkgestänge raus, Ölwanne runter, Ölpumpe raus, und dann die Pleuelaugen von unten aufschrauben, Lagerschalen wechseln (Größe nach Motorhandbuch) und alles wieder zusammenbauen.
    Meine Meinung: Wenn das für 800.- DM zu machen ist, kann es nur eine große Schlamperei sein. Ich würde mir für sowas mindestens 1 Tag Zeit nehmen, das Lagerspiel mal nachmessen, überprüfen welche Untermaßlager nötig wären, oder die Kurbelwelle gleich wegwerfen.
    Dass neue Köpfe auf alten Blöcken Probleme machen, ist bekannt, das kommt aber nur daher, dass der neue Kopf 100% Leistung bringt und damit versteckte Mängel des Blocks anzeigt, der diese Leistung mit seinen gealterten Bauteilen nicht mehr verarbeiten kann.
    Bei meinem Supra-Motor (der wirklich lief wie der Leibhaftige) hat es damals nach dem Kopfwechsel das Pleuellager des 1. Zylinders erwischt, als Folge brach das Pleuel, dieses schlug die Welle der Ölpumpe ab, Öl auf glühenden Turbo, Motorraum ausgebrannt.

    Viel Spaß beim Lagerwechseln
    Roger MK3
     
  15. #14 fcpommes, 01.09.2001
    fcpommes

    fcpommes Guest

    Wer ist denn dein Händler, warum willst du ihn ruinieren?
     
  16. #15 Goorooj, 01.09.2001
    Goorooj

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    @fc:
    das hat mit ruinieren nicht viel zu tun.
    entweder das auto ist ok oder nicht, das will ich als kunde aber wissen.
    falls der typ wissentlich schrottmühlen verkauft und aus der unwissenheit von käufern dicke gewinne zieht, gehört er eigentlich weggesperrt, punkt.

    ein arbeitskollege hat mir die info gegeben ( allerdings zu spät ) er hat bei diesem
    händler einen ferrari angeschaut, angeblich unfallfrei, der dann laut gutachter aus dem heck und der front von 2 verschiedenen ferraris zusammengeschweisst war.

    kein wunder dass autohändler ab und zu mal erschossen werden.

    zum momentanen stand:
    rechtlich gesehen muss ich ein gutachten machen lassen ( kostet ca. 1500.- schätz ich mal ) dass der motor schon kaputt war als ich das auto gekauft habe.
    dann muss ich nachweisen, dass der händler aufgrund seiner vorausgesetzten sachkenntnis als händler von dem schaden gewusst haben muss.
    Das muss der Richter dann auch so sehen, dann krieg ich ihn am arsch.

    Problem: meine rechtsschutz deckt das nicht ab.

    so wie´s aussieht, muss ich erst mal die kohle für den gutachter investieren, und wenn der sagt der schaden war nicht offensichtlich bleib ich auf den kosten sitzen, und das ist mir zuviel risiko.
    schade aber auch.

    beim nächstenmal bin ich schlauer.



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  18. Gast

    Gast Guest

    hallo Roger Mk3
    Wenn die Maße der Pleuellager im Toleranzbereich sind(Plasitigate-Messung)
    ist es gar kein Problem die Pleuellager ohne Bearbeitung der Kurbelwelle zu wechseln da der satz lager nur ca 300DM kostet ist es ja auch günstig. Desweiteren sollte jeder Motor der oben gemacht wird zumindest unten kontrollliert werden.
    mfg thomas
    (der jetzt zum glück MK4 fährt)
     
  19. #17 Roger MK3, 01.09.2001
    Roger MK3

    Roger MK3 Guest

    @Thomas V8

    Du hast ja sooooooo recht, aber ich hatte mich fast 25 Jahre nicht mehr mit Motoren beschäftigt, und während dieser Zeit ist bei mir viel Grundlagenwissen verloren gegangen. Ich gelobe Besserung!

    Grüße
    Roger MK3
     
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Motorschaden - Händlergewährleistung?

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